Mitgliedsbeiträge
(gültig ab 01.07.2021)
Beim Eintritt ab dem 1.Juli werden für das laufende Kalenderjahr nur die halben Jahresbeiträge erhoben. Bei einer Familienmitgliedschaft wird ein aktives Mitglied automatisch als Erstmitglied geführt. Ab sofort bieten wir eine sogenannte Schnuppermitgliedschaft für ein Jahr an. Diese gilt nur für neue Mitglieder des jeweiligen Jahres. Eine detaillierte Aufschlüsselung befindet sich im Anhang. Dort sind die aktuellen Beiträge als Download verfügbar.
Mitgliedschaft A K T I V AB 2021 ff.
Art der Mitgliedschaft 2021
Bestandsmitglieder Schnuppermitglieder Bestandsmitglieder
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Erstmitglied
200,- €
160,- € 200,- €
Ehepartner /
Lebensgefährte (Im gemeinsamen Haushalt) 150,- €
80,- €
150,- €
Ehepaar 350,- € 240,- € 350,- €
Familienmitgliedschaft
1 Erwachsener und 1 Kind
260,- € 200,- €
260,- €
2 Erwachsene und 1 Kind 280,- €
2 Erwachsene und 2 Kinder *)
350,- € 320,- €
350,- €
Kind ab 6 Jahre / Jugendliche bis 18 Jahre 60,- €
60,- € 60,-
€
Geschwisterkind 40,- €
Schüler/Azubi/Student über 18 Jahre 80,- € 80,- € 80,- €
Doppelmitgliedschaft (bei bereits
80,- €
80,- € 80,- €
Mitgliedschaft in anderem Verein)
*) jedes weitere Kind wird berechnet mit "Geschwisterkind", max. 3 Kinder, weitere Kinder sind beitragsfrei.
Mitgliedschaft P A S S I V
Passiv
60,- €
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Gastspieler
Platzmiete Stunde/Pro Person
5,- €
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Probetraining
Es besteht die Möglichkeit ein Probetraining zu erhalten. Nach 2 maligen Probetraining, wenn es weiter gehen
soll, ist der Eintritt in den Verein zwingend erforderlich.
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MiniCar-Abteilung
Für die Abteilung ‚MiniCar‘ sind die Mitgliederbeiträge beim jeweiligen Abteilungsleiter zu erfragen.
Pflichtarbeitsstunden (gültig ab 01.01.2021)
Jedes aktive Mitglied über 18 Jahre ist verpflichtet, im Laufe eines Kalenderjahres 4 Arbeitsstunden für den Tennisverein zu leisten. Die jeweiligen Termine für die Ableistung von
Pflichtarbeitsstunden werden per Bekanntmachung durch den Vorstand über Email per Rundschreiben oder als Aushang auf der Clubanlage bekannt gegeben. Mitglieder, die Arbeitsstunden leisten wollen,
müssen sich bei den jeweils genannten Kontaktpersonen melden bzw. in den ausliegenden Listen eintragen. Für jede in einem Kalenderjahr nicht-geleistete Pflichtarbeitsstunde wird ein
Arbeitsentgelt von 15,- € erhoben.
Heuchelheim, den 01.07.2021
1. Vorsitzender Dr. Franz Niedermeier